Andreas Meschkat
Fachanwalt für Strafrecht

Andreas Meschkat: "Schon während meines Studiums stand fest, dass die spätere juristische und allgemeinberatende berufliche wie wirtschaftliche Tätigkeit für mich nur als Rechtsanwalt in Frage kommt.

Der persönliche Umgang mit Mandanten, die Lösung Ihrer privaten wie geschäftlichen Probleme (nicht nur im juristischen Bereich) stellt eine anspruchsvolle und vielschichtige Herausforderung dar, bei der es nicht nur hervorragenden juristischen Wissens bedarf, sondern auch das notwendige psychologische und taktische Einfühlungsvermögen für das "Problem" und die umfassende Beratung.

Erfolgreiche Strategien im Umgang mit Gerichten, Behörden und dem Gegner sind zu entwickeln, Beistand mit Rat und Tat in allen Lebenslagen des Mandanten zu leisten, Beratung von Unternehmen, Vorständen und Geschäftsführern mit dem Hintergrund, welche juristische und/oder tatsächliche Vorgehensweise ist wirtschaftlich oder in der Öffentlichkeitswirkung sinnvoll, Schutz des Mandanten vor rechtswidriger Verfolgung durch Presse, Private oder Staatsorgane, Mediation zwischen verfeindeten Personen, die sich eigentlich gegenseitig benötigen etc. Ein weit gestreutes Aufgabengebiet und täglich neue Herausforderungen."

 

Lebenslauf Andreas Meschkat

1963 geboren in Essen
1982 Abitur
1982 Zivildienst als Betreuer von Menschen mit geistigen, körperlichen und psychischen Behinderungen
1984 - 1991 als Gruppenleiter und Betreuer in einer Werkstatt für Menschen mit psychischen Behinderungen tätig
1984 - 1990 Studium Universität Trier
1991 - 1994 Referendar am Landgericht, Polizeipräsidium, Staatsanwaltschaft und in einer Rechtsanwaltskanzlei in Trier
1994 Zulassung als Rechtsanwalt, Sozietät Schmidt-Wottrich, Jungnickel & Partner, Berlin, Leipzig und Chemnitz
1996 - 2002 Gesellschafter der Sozietät
2000 Fachlehrgang Strafrecht
2001 Verleihung des Titels "Fachanwalt für Strafrecht"  durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen
2002 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Meschkat

 


 

Strafrecht

Auch nach 30-jähriger anwaltlicher Tätigkeit behaupte ich:

„Es gibt nichts, was es nicht gibt, aber davon reichlich!“

Ein funktionierender Rechtsstaat gewährt dem Beschuldigten und Angeklagten das Recht auf Verteidigung und einen Verteidiger. Die Verteidigung erfolgt nach festgelegten Regeln, die im Wesentlichen in der Strafprozessordnung festgelegt sind. Der Verteidiger verteidigt oder billigt nicht die (angebliche) Straftat, sondern vertritt den (angeblichen) Täter und seine Interessen gegenüber dem Gewaltmonopol des Staates – nur der darf „bestrafen“. 

Jeder kann plötzlich zu Recht oder Unrecht auf der Anklagebank landen. Ein Verkehrunfall mit tödlichen Folgen. Eine falsche Anschuldigung sexuellen Missbrauchs. Der Vorwurf, als Geschäftsführer Untreue zu Lasten der Gesellschaft verübt zu haben.

Die Folgen können fatal sein. Neben Haft- und Geldstrafen Verlust des Führerscheins, Berufsverbot, Einkommensverlust, soziale Ächtung, familiäre Schwierigkeiten.

Anwaltliche Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger ist unumgänglich, selbst wenn man von seiner eigenen Unschuld und einem konsequenten Freispruch überzeugt ist. Nur der Verteidiger erhält das Recht, in die Ermittlungsakte Einsicht zu nehmen, damit Zeugenaussagen, Berichte, Urkunden, Gutachten und andere Beweismittel einzusehen.

Erst dann herrscht „Waffengleichheit“ im Wissen, denn Staatsanwalt und Gericht kennen die Akten und sind vorbereitet. Genau dem dient die Akteneinsicht, nämlich der Vorbereitung auf den Prozess oder bereits während des Ermittlungsverfahrens eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Als Fachanwalt für Strafrecht werden sämtliche Gebiete des Strafrechts, d.h. Delikte, von mir bearbeitet.

Eine besondere Spezialisierung besteht im Wirtschaftsstrafrecht und im Insolvenzstrafrecht.

Delikte wie Betrug oder Untreue, Insolvenzverschleppung, Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung, Bilanzfälschung, Bankrott und Steuerhinterziehung können erhebliche Konsequenzen wie finanziellen Rückgriff der Gläubiger oder des Staates in das private Vermögen des Angeklagten bis hin zum Verlust der Altersversorgung  neben Berufsverbot und Haftstrafe haben.

Aufgrund erworbener Kenntnisse von Bilanzierung, Buchführung und des Gesellschafts- und Handelsrechts erfolgt eine kompetente Vertretung. Dies gilt auch für Firmen und Gesellschaften, die überprüfen wollen, ob Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Mitarbeiter zu Lasten Ihres Arbeitgebers strafbare Handlungen begangen haben könnten. Insoweit übernehme ich auch interne Ermittlungen für Firmen, um mögliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten vorzubereiten und Beweise zu sichern, daneben die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche zu dokumentieren und notfalls einzuklagen. Strukturen zu erkennen, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen und interne und externe Sicherheit zu schaffen - modern ausgedrückt "Compliance".